Das Puzzle-Prinzip macht’s möglich:
Durch zahlreiche Schnittstellen und Softwarebausteine kann die Abwicklung des europäischen Mahnverfahrens für jedes Mitgliedsland individuell gestaltet werden. Lediglich der von der EU fix vorgeschriebene Leistungskern bleibt immer gleich.
13.03.2010
Überwindung der Mahnungsverschiedenheiten
Ein österreichisch-deutsches Kooperationsprojekt erleichtert das Eintreiben von Geldforderungen. Und zwar über staatliche Grenzen hinweg. Die IT-Lösung hat das Potenzial, die Tür zu einem gesamteuropäischen Justizportal zu öffnen.
Die Wiener Grafikerin Karoline H. bestellte im vergangenen Jahr bei einem britischen Anbieter ein neues Notebook. Hintergrund: Sie wollte bei der Anschaffung den günstigen Pfundkurs ausnutzen. Bei Lieferung musste H. allerdings feststellen, dass der Prozessor deutlich langsamer war, als ihr vom Computerhändler vorab vermittelt worden war. Gerade die Aussicht auf eine starke Rechnerleistung hatte sie aber erst von der Anschaffung des teuren Geräts überzeugt. H. schickte das Notebook retour und verlangte vom Händler den Kaufpreis zurück. Trotz mehrerer Aufforderungen reagierte dieser aber nicht.
Fälle wie dieser kommen in der Praxis nicht selten vor. Bis vor kurzem war die Durchsetzung solcher Ansprüche durch nationale Prozessrechte geregelt. Das konnte schnell kompliziert werden und vor allem lange dauern. Die EU erkannte darin ein potenzielles Hindernis für den Binnenmarkt. Mit dem Europäischen Mahnverfahren führte sie schließlich ein einheitliches Instrument zur Durchsetzung von grenzüberschreitenden Geldforderungen ein.
Seit Ende 2008 ist die Regelung bereits in Kraft. Dadurch war es H. möglich, mit einem Standardformular beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls zu stellen. Wird dieser innerhalb eines Monats nicht beeinsprucht, wird er automatisch vollstreckbar. Nicht nur die Grafikerin hat so ihr Geld wiederbekommen: In Österreich und Deutschland alleine konnten über 3.700 Fälle mit einem Streitwert von 71 Millionen Euro erfolgreich bearbeitet werden.
Schön früh verständigten sich österreichische und deutsche Behörden auf eine Kooperation bei der technischen Umsetzung. Den für das Europäische Mahnverfahren zuständigen Gerichten sollte eine virtuelle Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt werden. Das Projektteam konnte auf einige bestehende IT-Lösungen der österreichischen Justiz aufbauen. Beim Ablauf weist die europäische Regelung nämlich große Ähnlichkeit mit dem österreichischen Verfahren auf. Das sei kein Zufall, wie Martin Schneider, Leiter der Rechtsinformatik-Abteilung im österreichischen Justizministerium (BMJ) erläutert: „In den Monaten der Finalisierung im Jahr 2006 hatte Österreich den EU-Ratsvorsitz. Daher konnte viel Know-how in die konkrete Ausgestaltung der Prozesse eingebracht werden”.
Des Puzzles Kern
„Wir wollten das Verfahren von Anfang an so gestalten, dass es auch allen anderen Mitgliedstaaten möglich wäre, dem Projekt beizutreten”, so Schneider weiter. Daher wurden zahlreiche Schnittstellen vorgesehen, die man wie Puzzle-Steine verwenden kann: Die Software kann so an jede nationale Umgebung mit verschiedenen Sprachen und Workflows angepasst werden. Nur der Kern der von der EU vorgesehenen Formalvorschriften bleibt für alle Mitgliedstaaten gleich. In der Zusammenarbeit mit Deutschland muss-te etwa die Hälfte des Systems adaptiert werden, nicht zuletzt auch die Sprache. „Viele Bezeichnungen sind im Rechtsverkehr unserer beiden Länder nicht identisch”, sagt Christian Kunz, Präsident des Amtsgerichts Wedding. Dieses Gericht wi-ckelt das Europäische Mahnverfahren in Deutschland ab.
Das beginne schon beim Terminus „die Akte”. Dieser werde in Deutschland verwendet, während in Österreich „der Akt” zum Einsatz komme, so Kunz. Um solche Eventualitäten zu berücksichtigen und eine lückenlose Anpassung zu gewährleisten, wurden alle Geschäftsprozesse bei der Bearbeitung der Anträge gemeinsam mit den Projektpartnern IBM und dem Bundesrechenzentrum (BRZ) analysiert und daraus Anforderungen für die Software-Architektur abgeleitet. „Ein Verfahren wie bei der Autoproduktion”, sagt Gottfried Luef, IBM-Projektverantwortlicher. Je nach Bedarf habe man ein Standard-Serienmodell einfach mit den notwendigen Extras versehen.
Dabei stand das Projektteam phasenweise unter großem Zeitdruck. „Die EU hat den 12. Dezember 2008 als Starttermin definiert. Das ließ uns in der operativen Phase weniger als ein Jahr, um die Lösung zu implementieren”, sagt Marie-Luise Herzele, Organisatorin für Justiz-Verfahrensautomation im BRZ.
Ausbaustufe in Planung
In Österreich ist das Bezirksgericht für Handelssachen die zentrale Abwicklungsstelle für das europäische Mahnverfahren. Dort nimmt man Anträge wie jenen der Wiener Grafikerin Karoline H. entgegen, bearbeitet sie und leitet sie an die zuständigen Stellen im EU-Ausland weiter.
Nach anfänglichen Formalfehlern habe sich das System nun gut eingespielt, berichtet Gerichtsvorsteherin Martina Arneitz: „Wir können die bearbeiteten Fälle erfassen und zählen.” Dies sei vielen Kollegen in anderen Mitgliedstaaten gar nicht möglich. Noch langen die Anträge im Bezirksgericht für Handelssachen in Papierform ein und müssen händisch ins System eingegeben werden. Das soll sich aber bald ändern. Das Projektteam arbeitet an einer Ausbaustufe, die auch eine Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr vorsieht. Anträge können dann online eingebracht werden. Die neue Version soll noch heuer realisiert werden.
Der Erfolg der Lösung, die bei den europäischen E-Government Awards 2009 mit dem ersten Preis in der Kategorie „Stärkung des Binnenmarktes” ausgezeichnet wurde, hat auch schon andere Mitgliedstaaten auf den Plan gerufen. Frankreich ist der Initiative bereits offiziell beigetreten und wird in die Arbeit an der Ausbaustufe eingebunden. Von Schweden, Rumänien und den Niederlanden gibt es konkretes Interesse, Großbritannien und Tschechien beobachten den Prozess. Für Schneider könnte das Projekt durch diesen großen Anklang das Tor aufstoßen zu einem grenzüberschreitenden europäischen Justizportal, mit einer direkten Eingabemöglichkeit für Bürger. An den Plänen wird bereits gearbeitet.
Lukas Wiesboeck
Hintergrund

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