Benedict Saupe zeigt Missstände in der Justizpolitik auf.
15.06.2010
Grundrechte in der EU
In der EU entwickle sich nicht alles in die richtige Richtung, findet Benedict Saupe. Deshalb hat sich der Brüsseler Büroleiter des Österreichischen Rechtsanwaltkammertags (ÖRAK) die „Ausbalancierung des Grundrechtsschutzes“ auf die Fahnen geheftet.
„Derzeit werden sehr einseitige und fast ausschließlich repressive Maßnahmen im Kampf gegen Verbrechen ergriffen“, erläutert er: zusätzliche Tatbestände, höhere Strafen und immer neue Kompetenzen für die Behörden. Der grenzüberschreitende Schutz der Grundrechte hinke dagegen hinterher, kritisiert der 35-jährige Jurist, der sich auch gegen die weitere Aushöhlung der anwaltlichen Verschwiegenheit stemmt.
Wer aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wird, hat oft keinen Anspruch auf einen Dolmetscher oder Rechtsanwalt. Manchmal erhält man nicht einmal die Information, weshalb man ins Ausland ausgeliefert wird. Denn dem Haftbefehl müssen die EU-Länder auch Folge leisten, wenn es um ihre eigenen Staatsbürger geht.
Hauptverbündeter gegen diesen Trend sei die EU-Kommission, berichtet Saupe. Die habe schon vor Jahren vorgeschlagen, EU-Standards für die wichtigsten Rechte „verdächtiger Personen“ zu schaffen: Recht auf Information, rechtlichen Beistand, Unschuldsvermutung, Schweigerecht und rechtliches Gehör. Weil der Vorstoß an den angelsächsischen EU-Ländern scheiterte, setze die Kommission jetzt auf „Salamitaktik“.
Von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament wird gerade ein Richtlinienentwurf behandelt, der Beschuldigten zumindest das Recht auf Dolmetscher und Übersetzungen der Dokumente sichert. „Wenn die Mitgliedstaaten da kooperativ sind, liegen schon weitere Projekte bereit“, sagt Saupe.

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