13.07.2010
Von vorne beginnen

Text
Gertraud Eibl
REPUBLIK hat sich umgehört, wie der Verein Neustart straffällig gewordene Menschen bei einem emotionalen und materiellen Ausgleich begleitet. Was haben die Wirtshausrauferei, das Eifersuchtsdrama und die Schlägerei im Schulhof gemeinsam? Sie alle sind Fälle, die nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft beim Verein Neustart landen. Vorausgesetzt, es handelt sich um keine Delikte schwerer Schuld, zum Beispiel Mord, Mordversuch oder Sexualstraftaten. Die Chance eines außergerichtlichen Tatausgleichs bekommen Straftäter außerdem nur, wenn sie zum ersten Mal straffällig geworden sind.
Voraussetzung: Allparteilichkeit
Die Diversion gilt als Erfolgsgeschichte, die in den 1980er Jahren begonnen hat. Damals gab es ein Justizprojekt im Jugendbereich, das Anfang der 90er Jahre in das Erwachsenenstrafrecht übernommen wurde. Im Jahr 1999 hat die Diversion als selbständiger Passus in der Strafgesetzesordnung Einzug gehalten. „Neben dem außergerichtlichen Tatausgleich und der Verrichtung gemeinnütziger Arbeiten gibt es im Rahmen der Diversion die Möglichkeit der Verhängung einer Geldbuße.
Außerdem kann eine Probezeit mit oder ohne Auflagen verhängt werden“, erklärt Nikolaus Tsekas, Mitarbeiter des Vereins Neustart und zuständig für die beiden Landesgerichtssprengel Wien und Korneuburg. Bei Neustart wird zunächst das Opfer eingeladen, um dessen Bereitschaft zum Tatausgleich abzuklären. Zwar gebe es im Jugendlichenstrafrecht eine Ausnahme, im Erwachsenenstrafrecht aber sei die Zustimmung des Opfers Voraussetzung für den weiteren Ablauf. Danach folgen das Gespräch mit dem Täter und in der Regel ein gemeinsames Treffen.
Weichen stellen
„Durch die Diversion gibt es weniger Rückfallraten“, weiß Norbert Gerstberger, Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien. Die Diversion würde jenen Menschen Weichen stellen, die eine einmalige Ausschreitung begangen haben. Vor allem bei Jugendlichen in Pubertätskrisen sei es sinnvoll, lenkend zu wirken. Der gesetzliche Rahmen für die Diversion beträgt drei Monate. Danach wird ein Beobachtungszeitraum von bis zu drei Jahren vereinbart.
Am Ende eines Tatausgleichs steht immer eine vertragliche Vereinbarung, die von allen Seiten unterschrieben und dem Gericht übermittelt wird. Schmerzensgeldzahlungen werden über ein Treuhandkonto des Vereins Neustart abgewi-ckelt. Das System scheint sich bewährt zu haben: Nur zwölf Prozent der Klienten werden in Wien rückfällig, österreichweit sind es 16 Prozent. Die meisten haben also gelernt – für´s Leben.

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